EEG – auf dem Weg zum Wettbewerb
Seit dem 1. Januar 2017 ist das novellierte
Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Die jüngste EEG-Novelle
stellt einen grundlegenden Einschnitt im Fördersystem dar – einen
Paradigmenwechsel: Die Bundesregierung will weg von den staatlich
festgesetzten Einspeisetarifen für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen.
Stattdessen soll die Vergütung für Strom aus Photovoltaik-, Windenergie-
und Bioenergie-Anlagen, der in das öffentliche Netz eingespeist wird,
wettbewerblich durch Ausschreibungen ermittelt werden.
Für die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Hausdachanlagen gibt es
aber gute Nachrichten. Das Ausschreibungsverfahren gilt nur für
PV-Anlagen im industriellen Maßstab.
- Für Solarstromanlagen bis 750 Kilowatt Leistung gilt das alte
Fördersystem auch weiterhin.
- Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung, wie sie auf
Wohnhäusern üblich sind, sind auch weiterhin von der EEG-Umlage
befreit.
Die nachfolgende Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden,
teilweise korrigierten Monatswerte sowie die für das Folgequartal
geltenden Vergütungssätze für
PV-Anlagen.
Vergütungssätze bei Inbetriebnahme ab Januar 2017 bis Okober
2017 für Anlagen, die keine Erlöse aus der Direktvermarktung
(verpflichtend ab 100 kWp Nennleistung) erzielen.
Inbetriebnahme |
Dachanlagen bis 10 kWp (Ct/kWh) |
Dachanlagen über 10 kWp bis 40 kWp (Ct/kWh) |
Dachanlagen über 40 kWp bis 100 kWp (Ct/kWh) |
Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und
Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp (Ct/kWh) |
Ab
01.01.2017 |
12,30 |
11,96 |
10,69 |
8,51 |
Ab
01.02.2017 |
12,30 |
11,96 |
10,69 |
8,51 |
Ab
01.03.2017 |
12,30 |
11,96 |
10,69 |
8,51 |
Ab
01.04.2017 |
12,30 |
11,96 |
10,69 |
8,51 |
Ab
01.05.2017 |
12,27 |
11,93 |
10,66 |
8,49 |
Ab
01.06.2017 |
12,24 |
11,90 |
10,63 |
8,47 |
Ab
01.07.2017 |
12,20 |
11,87 |
10,61 |
8,44 |
Ab 01.08.2017 |
12,20 |
11,87 |
10,61 |
8,44 |
Ab 01.09.2017 |
12,20 |
11,87 |
10,61 |
8,44 |
Ab 01.10.2017 |
12,20 |
11,87 |
10,61 |
8,44 |
Gestattungsvertrag -
Pachtvertrag
Vor aufwändigen technischen
Prüfungen wird zwischen Verpächter und Investor ein so
genannter Gestattungs-Pachtvertrag vereinbart. Ein
Pachtvertrag kommt jedoch nur dann zustande, wenn alle
notwendigen Prüfungen wie Dachstatik, Dienstbarkeit und
Netzeinspeisegenehmigung positiv erfolgt sind.
Dachlast - Dachstatik
Je
nach technischer Ausführung einer PV-Anlage wird das Dach
zusätzlich mit 7 - 20 Kg/qm2 belastet. Die Dachstatik gibt
Auskunft, ob das Dach Ihrer Immobilie für die zusätzliche
Aufnahme von Dachlasten geeignet ist. dazu werden Ihre
Dachpläne, bzw. Informationen von Ihrem Architekten benötigt.
Alle Kosten für die Prüfung trägt der Investor.
Dienstbarkeit
Mit einer erstrangigen
Grundbucheintragung wird das Eigentum des Investors auf Ihrer
Immobilie festgestellt. Der Eintag muß möglich sein und
erfolgt nur im Zusammenhang mit dem verbindlichen
Pachtvertrag. Im Falle einer Zwangsversteigerung oder
Veräußerung der Immobilie muß der Investor über sein Eigentum
verfügen können. Hierzu werden Informationen von Ihrer Bank
benötigt. Sie können diese Prüfung im Vorfeld bereits selbst
zur Beschleunigung vornehmen. Nach Ablauf der Pachtzeit wird
die Eintragung im Grundbuch gelöscht. Alle Kosten für die
Eintragung ins Grundbuch trägt der Investor.
Netzeinspeisegenehmigung
Der örtlich-regionale
Netzbetreiber prüft die zusätzliche Stromabgabe aus Ihrer
PV-Anlage in das öffentliche Netz. Bei ausreichender
Leitungskapazität wird die Einspeisegenehmigung erteilt. Diese
Prüfung ist ein rein technischer Vorgang. Alle Kosten für die
Prüfung trägt der Investor.
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