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EEG – auf dem Weg zum Wettbewerb

Seit dem 1. Januar 2017 ist das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Die jüngste EEG-Novelle stellt einen grundlegenden Einschnitt im Fördersystem dar – einen Paradigmenwechsel: Die Bundesregierung will weg von den staatlich festgesetzten Einspeisetarifen für Strom aus Erneuerbare-Energien-Anlagen. Stattdessen soll die Vergütung für Strom aus Photovoltaik-, Windenergie- und Bioenergie-Anlagen, der in das öffentliche Netz eingespeist wird, wettbewerblich durch Ausschreibungen ermittelt werden.

Für die Betreiber von kleinen Photovoltaik-Hausdachanlagen gibt es aber gute Nachrichten. Das Ausschreibungsverfahren gilt nur für PV-Anlagen im industriellen Maßstab.

  • Für Solarstromanlagen bis 750 Kilowatt Leistung gilt das alte Fördersystem auch weiterhin.
  • Photovoltaik-Anlagen bis 10 Kilowatt Leistung, wie sie auf Wohnhäusern üblich sind, sind auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit.

Die nachfolgende Tabelle enthält die diesem Wert zugrundeliegenden, teilweise korrigierten Monatswerte sowie die für das Folgequartal geltenden Vergütungssätze für PV-Anlagen.

Vergütungssätze bei Inbetriebnahme ab Januar 2017 bis Okober 2017 für Anlagen, die keine Erlöse aus der Direktvermarktung (verpflichtend ab 100 kWp Nennleistung) erzielen.

Inbetriebnahme Dachanlagen bis 10 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen über 10 kWp bis 40 kWp (Ct/kWh) Dachanlagen über 40 kWp bis 100 kWp (Ct/kWh) Anlagen auf Nichtwohngebäuden im Außenbereich, Dachanlagen und Anlagen auf Freiflächen bis 100 kWp (Ct/kWh)
Ab 01.01.2017 12,30 11,96 10,69 8,51
Ab 01.02.2017 12,30 11,96 10,69 8,51
Ab 01.03.2017 12,30 11,96 10,69 8,51
Ab 01.04.2017 12,30 11,96 10,69 8,51
Ab 01.05.2017 12,27 11,93 10,66 8,49
Ab 01.06.2017 12,24 11,90 10,63 8,47
Ab 01.07.2017 12,20 11,87 10,61 8,44
Ab 01.08.2017 12,20 11,87 10,61 8,44
Ab 01.09.2017 12,20 11,87 10,61 8,44
Ab 01.10.2017 12,20 11,87 10,61 8,44

 

 

 

 

Gestattungsvertrag - Pachtvertrag

Vor aufwändigen technischen Prüfungen wird zwischen Verpächter und Investor ein so genannter Gestattungs-Pachtvertrag vereinbart. Ein Pachtvertrag kommt jedoch nur dann zustande, wenn alle notwendigen Prüfungen wie Dachstatik, Dienstbarkeit und Netzeinspeisegenehmigung positiv erfolgt sind.

 

Dachlast - Dachstatik

Je nach technischer Ausführung einer PV-Anlage wird das Dach zusätzlich mit 7 - 20 Kg/qm2 belastet. Die Dachstatik gibt Auskunft, ob das Dach Ihrer Immobilie für die zusätzliche Aufnahme von Dachlasten geeignet ist. dazu werden Ihre Dachpläne, bzw. Informationen von Ihrem Architekten benötigt. Alle Kosten für die Prüfung trägt der Investor.

 

Dienstbarkeit

Mit einer erstrangigen Grundbucheintragung wird das Eigentum des Investors auf Ihrer Immobilie festgestellt. Der Eintag muß möglich sein und erfolgt nur im Zusammenhang mit dem verbindlichen Pachtvertrag. Im Falle einer Zwangsversteigerung oder Veräußerung der Immobilie muß der Investor über sein Eigentum verfügen können. Hierzu werden Informationen von Ihrer Bank benötigt. Sie können diese Prüfung im Vorfeld bereits selbst zur Beschleunigung vornehmen. Nach Ablauf der Pachtzeit wird die Eintragung im Grundbuch gelöscht. Alle Kosten für die Eintragung ins Grundbuch trägt der Investor.

 

 Netzeinspeisegenehmigung

Der örtlich-regionale Netzbetreiber prüft die zusätzliche Stromabgabe aus Ihrer PV-Anlage in das öffentliche Netz. Bei ausreichender Leitungskapazität wird die Einspeisegenehmigung erteilt. Diese Prüfung ist ein rein technischer Vorgang. Alle Kosten für die Prüfung trägt der Investor.

 

 

Installationsbeispiele
 
 
 

Freilandanlage

 
 

 

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